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Donnerstag, 17. Juni 2010 um 00:00 Uhr |
Kühler Kopf an heißen Sommertagen
Drei Tipps der dena gegen die Hitze in den eigenen vier Wänden
An heißen Sommertagen heizen sich viele Häuser auf. Besonders in großen Städten kühlen Wohngebäude durch die dichte Bebauung über Nacht nicht mehr ausreichend ab. Innentemperaturen von über 30 Grad Celsius am Tag können die Folge sein. Mieter und Hausbesitzer können mit einigen einfachen Maßnahmen ihre Wohnung weitgehend kühl halten. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) zeigt, wie man auch bei großer Hitze eine angenehmere Raumtemperatur erreichen kann:
1. Ausgiebig Lüften sollte man nur in den kühlen Morgenstunden oder nachts. Denn tagsüber gelangt die Hitze durch das geöffnete Fenster in die Wohnräume. Ist eine Wohnung erst einmal aufgeheizt, ist es schwer, die Lufttemperatur wieder zu senken. Tagsüber sollten daher möglichst alle Fenster und Türen geschlossen bleiben.
2. Alle großen Wärmequellen im Haus - Computer, Deckenfluter oder auch Plasmafernseher - sollten nur dann benutzt werden, wenn sie wirklich gebraucht werden. Wer aufgeheizte Räume vermeiden will, muss darauf achten, dass nicht im Raum selbst unnötig Wärme erzeugt wird.
3. Für angenehmere Temperaturen sorgt vor allem ein außen angebrachter Sonnenschutz wie Jalousien, Roll- oder Klappläden. Die Sonneneinstrahlung kann so um bis zu 75 Prozent reduziert werden. Vor Montage eines außenliegenden Sonnenschutzes muss aber der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Weniger effektiv, aber dennoch nützlich, ist ein Blendschutz auf der Innenseite der Fenster: Helle und reflektierende Rollos reduzieren die Sonneneinstrahlung immerhin noch um 25 Prozent.
Wer diese Maßnahmen beherzigt, kann die Wärme im Haus oder in der Wohnung deutlich reduzieren. Auch wenn der Sommer noch so heiß ist, sollte nach Möglichkeit auf den Einsatz von Kompakt-Klimageräten verzichtet werden. Zu den Anschaffungskosten kommen beträchtliche Stromkosten hinzu.
Übrigens: Ein Wohngebäude mit guter Dämmung oder solidem Mauerwerk wird im Sommer immer kühler sein als schlecht oder gar nicht gedämmte Gebäude. Eine gute Dämmung hält Gebäude nicht nur im Sommer kühl, sondern auch im Winter warm.
Weitere Informationen zum energieeffizienten Wohnen bietet die dena im Internet unter www.zukunft-haus.info .
Zur Pressemitteilung auf der Website
www.dena.de/toolbox/pressemeldungen.xml |
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Freitag, 11. Juni 2010 um 00:00 Uhr |
dena fordert Aufstockung des Gebäudesanierungsprogramms
dena-Chef Kohler: "Die Menschen müssen vor hohen Energiepreisen geschützt werden"
Zu den Plänen der Bundesregierung, die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm um 50 Prozent zu kürzen, sagt Stephan Kohler, |
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Montag, 31. Mai 2010 um 00:00 Uhr |
Verkehr/ Klimaschutz
Bundesumweltministerium fördert erste Hybridbusse in Sachsen mit 1,8 Millionen Euro Moderne Bustechnologie für mehr Gesundheits- und Klimaschutz |
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Freitag, 26. Februar 2010 um 14:47 Uhr |
Naturschutz/Gewässerschutz
Reform des Umweltrechts wird wirksam: Neue Gesetze treten am 1. März 2010 in Kraft Bundesnaturschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz schaffen einheitliche Rechtsgrundlage
Am 1. März 2010 treten das neue Bundesnaturschutzgesetz und das Wasser-haushaltsgesetz in Kraft. Damit gelten bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen, die das Naturschutz- und Wasserrecht in Deutschland auf einem hohen Niveau harmonisieren. Das bisherige Rahmenrecht wird abgeschafft. Auf Basis der neuen Verfassungslage werden diese Gesetze verbindliche Handlungsgrundlage für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Arbeit der Vollzugsbehörden in den Ländern sein. Bei der Neuordnung des Naturschutz- und des Wasserrechts hat der Bund vielfach auf bewährtes Landesrecht zurückgegriffen. Das neue Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt sieht zudem erstmals bundeseinheitliche Regelungen zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten wasserwirtschaftlichen und forstlichen Vorhaben vor.
Passend zum Internationalen Jahr der Biodiversität, das die Vereinten Nationen für 2010 ausgerufen haben, stellt das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die Sicherung der biologischen Vielfalt an die Spitze der Ziele des Naturschutzrechts. Damit soll die Vielfalt der Arten und Lebensräume sowie die genetische Vielfalt der einzelnen Tier- und Pflanzenarten geschützt und einer Gefährdung natürlicher und naturnaher Ökosysteme entgegengewirkt werden. Erstmals eingeführt werden bundesweit unmittelbar geltende Vorschriften für den allgemeinen Schutz aller wild lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie zur Eindämmung und Bekämpfung invasiver Arten.
Das BNatSchG zielt auf eine höhere Akzeptanz, wie es sich zum Beispiel an den Regelungen zur Landschaftsplanung zeigt. Hier ist auf der lokalen Ebene eine anlassbezogene statt einer obligatorischen Planaufstellung vorgesehen. Die Regelungen zu Eingriffen in Natur und Landschaft sind für die Praxis flexibilisiert worden. Kompensationsmaßnahmen werden nunmehr im jeweiligen Naturraum ermöglicht, der durchschnittlich die Fläche von vier bis fünf Landkreisen umfasst. Ausdrücklich klargestellt wird auch, dass die Inanspruchnahme besonders geeigneter landwirtschaftlicher Flächen nur im notwendigen Umfang erfolgen darf.
Durch das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) werden auf Bundesebene erstmals einheitliche Vorgaben zur Bewirtschaftung der Oberflächengewässer, der Küstengewässer und des Grund-wassers in Kraft treten. Erstmals enthält das WHG auch Vorschriften zu den Grundsätzen der öffentlichen Wasserversorgung sowie zum Heilquellenschutz.
Die Vorschriften über die Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer werden um Regelungen zur Mindestwasserführung, Durchgängigkeit, Wasserkraftnutzung sowie zu Gewässerrandstreifen erweitert. Die Regelungen gleichen Interessen an der Nutzung und am Schutz von Gewässern aus. Beispielsweise sind geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulationen zukünftig Vor-aussetzung für die Nutzung der Wasserkraft. Im Gewässerrandstreifen, der im Außenbereich fünf Meter breit ist, ist künftig die Umwandlung von Grünland in Ackerland grundsätzlich verboten. Das gleich gilt für das Entfernen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern, den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie die nicht nur zeitweise Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern oder die fortgeschwemmt werden können.
Die bereits durch das Hochwasserschutzgesetz von 2005 erheblich erweiterten Rahmenvorschrif-ten zum Hochwasserschutz werden im neuen Wasserhaushaltsgesetz zu einer Vollregelung aus-gebaut. Gleichzeitig wurde die EU-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken in das deutsche Recht umgesetzt.
Die beiden Kernstücke der von Bundestag und Bundesrat vor einem halben Jahr beschlossenen Reform des Umweltrechts, das neue Bundesnaturschutz- und das Wasserhaushaltsgesetz, treten in ihren wesentlichen Vorschriften am 1. März 2010 in Kraft. Im Hinblick auf die neuen Abwei-chungsrechte der Länder erklärt das Bundesumweltministerium: „Der Bund hat seine Hausaufga-ben gemacht. Nun liegt es an den Ländern, ihre eigenen Vorschriften an die neue Rechtslage anzupassen. Dabei ist Augenmaß gefragt. Die Intention der Föderalismusreform, eine bundesweit einheitliche und effiziente Naturschutz- und Wasserhaushaltspolitik zu ermöglichen, darf nicht auf der Strecke bleiben.“
Gesetzestext zum Bundesnaturschutzgesetz:
http://www.bmu.de/naturschutz_biologische_vielfalt/downloads/doc/44597.php
Gesetzestext zum Wasserhaushaltsgesetz:
http://www.bmu.de/gesetze_verordnungen/bmu-downloads/doc/44923.php
Gesetzestext zum Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt:
http://www.bmu.de/gesetze_verordnungen/bmu-downloads/doc/44924.php
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Hrsg: BMU-Pressereferat, Alexanderstraße 3, 10178 Berlin
Redaktion: Dr. Christiane Schwarte (verantwortlich) Thomas Hagbeck, Jürgen Maaß, Frauke Stamer
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Mittwoch, 20. Januar 2010 um 00:00 Uhr |
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Wirtschaft/Ländliche Entwicklung
Ökologisch orientierte Wirtschaftszweige sorgen für Wachstum und Arbeitsplätze im ländlichen Raum -- Bundesumweltministerium stellt Studie vor
Eine ökologische Orientierung der Wirtschaft bringt das Wirtschaftswachstum im ländlichen Raum entscheidend voran. Das zeigt eine Studie der PricewaterhouseCoopers AG (PwC), die vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegeben und heute in Berlin vorgestellt wurde. Hohes wirtschaftliches Potenzial haben der Untersuchung zufolge neben der ökologischen Land- und Forstwirtschaft sowie dem Tourismus vor allem die Sektoren Energieerzeugung, Gesundheits- und Sozialwesen. Auch der Bildungsmarkt spielt zunehmend eine wichtige Rolle.
Neben den Wachstumspotenzialen ökologischer Wirtschaftszweige zeigt die Studie auch, dass besondere gut ausgebaute Infrastrukturen und Dienstleistungsmärkte als Katalysatoren die Entwicklung ländlicher Räume positiv beeinflussen. Dazu gehören eine gute IT- und Breitbandinfrastruktur, gute Verkehrsinfrastruktur und Mobilitätskonzepte, geeignete Finanzierungsmöglichkeiten und die Förderung von Forschung und Entwicklung. Insgesamt zeigt die vorliegende Studie, dass im Bereich wachstumsstarker ökologischer Wirtschaftszweige durch innovative Geschäftsmodelle und durch die Förderung wichtiger Katalysatoren neue Zukunftsperspektiven für den ländlichen Raum in Deutschland geschaffen werden können.
Ergänzend zur Betrachtung der Marktentwicklung präsentiert die Studie in allen untersuchten Wirtschaftszweigen innovative Geschäftsideen, die deutlich machen, dass mutige unternehmerische Entscheidungen zu Gunsten ökologischer Geschäftsmodelle nachhaltigen Erfolg versprechen.
Die Studie „Ökologisch wirtschaften: Zukunftsperspektiven ländlicher Räume“ gibt es im Internet unter www.bmu.de/45536. Weiterführende Informationen außerdem unter www.ilr-2013.de.
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